Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Produktion von Fotografie, Videografie & Social Media Content

Marc Schiele

Vogelbeerweg 4

73568 Durlangen

Deutschland


Kontakt

Mobil: +49 1752837629

E-Mail: hello@marcschiele.de


§ 1 Geltungsbereich & Kundenkreis
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über die Erstellung von Foto-, Video-, Grafik- und Textinhalten sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, Imagefilme, Recruiting-Videos, Website-Content).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B).

  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsbestandteile & Rangfolge

Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die nachfolgenden Regelungen in dieser Reihenfolge:

  1. Das individuelle schriftliche Angebot / das Leistungsblatt / die Auftragsbestätigung (Leistungsbeschreibung / SOW) inkl. Leistungsumfang, Formaten, Vergütung und Terminplan.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 3 Vertragsgegenstand, Verbindlichkeit & Leistungsabgrenzung
  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der visuellen und textlichen Content-Produktion.

  2. Verbindlichkeit bei Erteilung: Mit der Auftragsbestätigung wird das Projekt fest eingeplant und ist beiderseitig verbindlich. Die Abstimmung der konkreten Produktionstage erfolgt im nächsten Schritt einvernehmlich.

  3. Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Ziele (z. B. Reichweitensteigerung, Followerwachstum, Umsatzerhöhungen oder Recruiting-Erfolge).

  4. Keine Rechtsberatung: Die rechtliche Prüfung von Inhalten (z. B. Markenrecht, Urheberrecht Dritter, Wettbewerbsrecht, Datenschutz/DSGVO) ist nicht Bestandteil der Leistung.

  5. Konzepte, Storyboards und Drehbücher bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn der Auftraggeber das Projekt nicht zur Ausführung bringt oder vom Auftrag zurücktritt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers & Beistellungen
  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z. B. Logos, Corporate Identity Guidelines, Brand Assets, Zugangsdaten, Briefings, Drehfreigaben) rechtzeitig und in verwendbarer Form kostenfrei zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber benennt vor Produktionsbeginn einen verbindlichen Ansprechpartner sowie einen finalen Entscheider, der berechtigt ist, Freigaben zu erteilen und Feedback gebündelt zu übermitteln.

  3. Stellt der Auftraggeber eigene Models, Schauspieler, Komparsen oder Locations zur Verfügung, ist der Auftraggeber allein für die rechtzeitige Organisation sowie die rechtliche Rechteklärung (z. B. Model Release, Location Release) verantwortlich.

  4. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Ausführungs- und Liefertermine entsprechend.

§ 5 Termine & Lieferfristen
  1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden im Angebot/SOW ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert.

  2. Die Einhaltung verbindlicher Termine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

§ 6 Vergütung, Nebenkosten & Überstunden
  1. Es gelten die im Angebot / Kostenvoranschlag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Zahlungsziel & Verzug: Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen (100 % bei Lieferung). Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung an. Der Auftragnehmer ist bei Verzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.

  3. Arbeitszeiten & Überstunden: Ein regulärer Drehtag umfasst 8 Arbeitsstunden zzgl. 1 Stunde Pause. Ab der 9. bis zur 12. Stunde wird jede angefangene Überstunde mit 25 % des anteiligen angebotenen Stundensatzes/Tagessatzes berechnet. Ab der 13. Stunde wird jede angefangene Überstunde mit 50 % Aufschlag berechnet.

  4. Spesen & Fahrtkosten:

    • Verpflegungsmehraufwand (Spesen): 24,00 € netto pro Person/Tag (wird auch bei verkürzten Drehtagen nicht reduziert).

    • Fahrtkosten: 0,38 € netto pro gefahrenen Kilometer.

    • Übernachtungskosten: Pauschal 79,00 € netto pro Person/Nacht. Übernachtungen werden ab einer Anreise von 150 km zum Drehort oder bei Dreharbeiten von über 8 Stunden berechnet.

§ 7 Leistungsänderungen, Korrekturschleifen & Nachträge
  1. Im vereinbarten Pauschalpreis ist – sofern im Angebot nicht anders definiert – eine (1) Korrekturschleife enthalten. Korrekturen umfassen Anpassungen an Schnitt, Text/Satzbau, Farbkorrektur oder Grafik im Rahmen des vereinbarten Konzepts.

  2. Ein Nachdreh, Nachshooting oder eine nachträgliche Änderung des genehmigten Konzeptes/Storyboards ist nichtin den Korrekturschleifen enthalten.

  3. Darüber hinausgehende Änderungswünsche, Zusatzleistungen oder Änderungen nach bereits erteilter Freigabe gelten als Nachtragsauftrag (Änderungswunsch) und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz (bzw. dem im Angebot genannten Satz) abgerechnet.

§ 8 Technische Standards, Formate & Subjektivität
  1. Endformate: Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erfolgt die Fertigstellung in folgenden Standardformaten:

    • Video: Full HD (1920x1080 px, 25p, MP4-Konvertierung, Stereo-Ton). Sonderformate (z. B. 4K, 9:16 Hochformat) müssen vorab vereinbart werden.

    • Foto: High-Res JPEG (300 dpi).

    • Text: Digitaler Entwurf / Vorschau-Link.

  2. Künstlerischer Gestaltungsspielraum: Bei der Erstellung von Foto-, Video- und Textinhalten handelt es sich um eine künstlerisch-kreative Dienstleistung. Reklamationen, die auf rein geschmacklichen oder künstlerischen Differenzen beruhen, sind ausgeschlossen, sofern die Produktion dem genehmigten Konzept/Briefing entspricht.

§ 9 Abnahme & Feedback-Frist (Fiktionsabnahme)
  1. Der Auftragnehmer stellt die Arbeitsergebnisse (Vorschauen/Entwürfe) zur Prüfung bereit.

  2. Fiktive Abnahme: Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich oder per E-Mail konkrete und berechtigte Mängel rügt.

  3. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Mängelrüge noch eine explizite Freigabe, gilt das Arbeitsergebnis mit Ablauf der Frist als uneingeschränkt abgenommen und die Schlussrechnung wird fällig.

§ 10 Stornierung, Absage & Ausfallhonorar
  1. Da nach der Beauftragung Kapazitäten exklusiv für das Projekt des Auftraggebers freigehalten und andere Anfragen abgelehnt werden, berechnet der Auftragnehmer bei einer Absage des Auftrags durch den Kunden folgende Ausfallhonorare:

    • Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin oder innerhalb der ersten 14 Tage nach Auftragserteilung (sofern noch kein Termin feststeht): 20 % des vereinbarten Honorars.

    • Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin: 50 % des vereinbarten Honorars.

    • Ab 3 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. bereits angefallener Fremdkosten.

  2. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

  3. Bei laufenden monatlichen Betreuungsverträgen (Monatskontingente) gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

§ 11 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Rohdaten & Portfolio
  1. Alle Urheberrechte an den erstellten Inhalten (Fotos, Videos, Texte, Grafiken) verbleiben vollumfänglich beim Auftragnehmer.

  2. Nutzungsumfang: Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht, die fertig gestellten Endprodukte für die vereinbarten Zwecke auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen und seiner eigenen Website zu nutzen.

  3. Zusatzlizenzen: Die Nutzung für kostenpflichtige Werbeschaltungen (Bezahlte Anzeigen / Social Media Werbeanzeigen), Printprodukte, TV/Kino, die Weitergabe an Dritte oder der Weiterverkauf bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.

  4. Rohdaten: Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial, Projektdateien wie Schnittprojekte) ist nicht Bestandteil des Vertrages. Sie verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

  5. Eigenwerbung / Portfolio: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke nach deren Erstveröffentlichung durch den Auftraggeber als Referenz für eigene Werbezwecke (z. B. auf der eigenen Website, auf Social-Media-Kanälen oder im Showreel) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 12 Rechte Dritter, Musik, Medien & Freistellung
  1. Von Seiten des Auftragnehmers verwendete Medien (wie z. B. Musik, Stock-Footage, Grafiken oder Audios) werden nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen branchenüblicher Lizenzen ausgewählt und eingesetzt. Eine darüber hinausgehende Sonderprüfung oder absolute Garantie für die Freiheit von Rechten Dritter wird nicht übernommen.

  2. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte an allen von ihm selbst bereitgestellten Materialien (Logos, Musik, Grafiken, Texte, Locations, Personen) besitzt und für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich ist.

  3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen (insbesondere Urheber-, Marken- oder Lizenzrechtsverletzungen) resultieren, es sei denn, den Auftragnehmer trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies schließt die Kosten einer angemessenen rechtlichen Verteidigung mit ein.

§ 13 Haftungsbeschränkung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswertes des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt.

  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen, Serverausfälle oder Sperrungen auf Drittplattformen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube).

§ 14 Höhere Gewalt

Kann der Auftragnehmer aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. schwere Erkrankung, Unwetter/Naturkatastrophen, Strom- oder Netzausfälle, Streik oder behördliche Anordnungen) seine Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, entsteht für den Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch. Die Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.

§ 15 Datenhaltung & Archivierung
  1. Der Auftragnehmer bewahrt das finale Material sowie Projektdaten aus Kulanz für 14 Tage nach Abnahme auf. Eine langfristige Archivierungspflicht besteht nicht.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten unmittelbar nach Ablieferung selbst dauerhaft zu sichern.

§ 16 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (73568 Durlangen / zuständiges Gericht in Schwäbisch Gmünd bzw. Ellwangen).

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Produktion von Fotografie, Videografie & Social Media Content

Marc Schiele

Vogelbeerweg 4

73568 Durlangen

Deutschland


Kontakt

Mobil: +49 1752837629

E-Mail: hello@marcschiele.de


§ 1 Geltungsbereich & Kundenkreis
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über die Erstellung von Foto-, Video-, Grafik- und Textinhalten sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, Imagefilme, Recruiting-Videos, Website-Content).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B).

  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsbestandteile & Rangfolge

Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die nachfolgenden Regelungen in dieser Reihenfolge:

  1. Das individuelle schriftliche Angebot / das Leistungsblatt / die Auftragsbestätigung (Leistungsbeschreibung / SOW) inkl. Leistungsumfang, Formaten, Vergütung und Terminplan.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 3 Vertragsgegenstand, Verbindlichkeit & Leistungsabgrenzung
  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der visuellen und textlichen Content-Produktion.

  2. Verbindlichkeit bei Erteilung: Mit der Auftragsbestätigung wird das Projekt fest eingeplant und ist beiderseitig verbindlich. Die Abstimmung der konkreten Produktionstage erfolgt im nächsten Schritt einvernehmlich.

  3. Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Ziele (z. B. Reichweitensteigerung, Followerwachstum, Umsatzerhöhungen oder Recruiting-Erfolge).

  4. Keine Rechtsberatung: Die rechtliche Prüfung von Inhalten (z. B. Markenrecht, Urheberrecht Dritter, Wettbewerbsrecht, Datenschutz/DSGVO) ist nicht Bestandteil der Leistung.

  5. Konzepte, Storyboards und Drehbücher bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn der Auftraggeber das Projekt nicht zur Ausführung bringt oder vom Auftrag zurücktritt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers & Beistellungen
  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z. B. Logos, Corporate Identity Guidelines, Brand Assets, Zugangsdaten, Briefings, Drehfreigaben) rechtzeitig und in verwendbarer Form kostenfrei zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber benennt vor Produktionsbeginn einen verbindlichen Ansprechpartner sowie einen finalen Entscheider, der berechtigt ist, Freigaben zu erteilen und Feedback gebündelt zu übermitteln.

  3. Stellt der Auftraggeber eigene Models, Schauspieler, Komparsen oder Locations zur Verfügung, ist der Auftraggeber allein für die rechtzeitige Organisation sowie die rechtliche Rechteklärung (z. B. Model Release, Location Release) verantwortlich.

  4. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Ausführungs- und Liefertermine entsprechend.

§ 5 Termine & Lieferfristen
  1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden im Angebot/SOW ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert.

  2. Die Einhaltung verbindlicher Termine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

§ 6 Vergütung, Nebenkosten & Überstunden
  1. Es gelten die im Angebot / Kostenvoranschlag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Zahlungsziel & Verzug: Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen (100 % bei Lieferung). Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung an. Der Auftragnehmer ist bei Verzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.

  3. Arbeitszeiten & Überstunden: Ein regulärer Drehtag umfasst 8 Arbeitsstunden zzgl. 1 Stunde Pause. Ab der 9. bis zur 12. Stunde wird jede angefangene Überstunde mit 25 % des anteiligen angebotenen Stundensatzes/Tagessatzes berechnet. Ab der 13. Stunde wird jede angefangene Überstunde mit 50 % Aufschlag berechnet.

  4. Spesen & Fahrtkosten:

    • Verpflegungsmehraufwand (Spesen): 24,00 € netto pro Person/Tag (wird auch bei verkürzten Drehtagen nicht reduziert).

    • Fahrtkosten: 0,38 € netto pro gefahrenen Kilometer.

    • Übernachtungskosten: Pauschal 79,00 € netto pro Person/Nacht. Übernachtungen werden ab einer Anreise von 150 km zum Drehort oder bei Dreharbeiten von über 8 Stunden berechnet.

§ 7 Leistungsänderungen, Korrekturschleifen & Nachträge
  1. Im vereinbarten Pauschalpreis ist – sofern im Angebot nicht anders definiert – eine (1) Korrekturschleife enthalten. Korrekturen umfassen Anpassungen an Schnitt, Text/Satzbau, Farbkorrektur oder Grafik im Rahmen des vereinbarten Konzepts.

  2. Ein Nachdreh, Nachshooting oder eine nachträgliche Änderung des genehmigten Konzeptes/Storyboards ist nichtin den Korrekturschleifen enthalten.

  3. Darüber hinausgehende Änderungswünsche, Zusatzleistungen oder Änderungen nach bereits erteilter Freigabe gelten als Nachtragsauftrag (Änderungswunsch) und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz (bzw. dem im Angebot genannten Satz) abgerechnet.

§ 8 Technische Standards, Formate & Subjektivität
  1. Endformate: Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erfolgt die Fertigstellung in folgenden Standardformaten:

    • Video: Full HD (1920x1080 px, 25p, MP4-Konvertierung, Stereo-Ton). Sonderformate (z. B. 4K, 9:16 Hochformat) müssen vorab vereinbart werden.

    • Foto: High-Res JPEG (300 dpi).

    • Text: Digitaler Entwurf / Vorschau-Link.

  2. Künstlerischer Gestaltungsspielraum: Bei der Erstellung von Foto-, Video- und Textinhalten handelt es sich um eine künstlerisch-kreative Dienstleistung. Reklamationen, die auf rein geschmacklichen oder künstlerischen Differenzen beruhen, sind ausgeschlossen, sofern die Produktion dem genehmigten Konzept/Briefing entspricht.

§ 9 Abnahme & Feedback-Frist (Fiktionsabnahme)
  1. Der Auftragnehmer stellt die Arbeitsergebnisse (Vorschauen/Entwürfe) zur Prüfung bereit.

  2. Fiktive Abnahme: Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich oder per E-Mail konkrete und berechtigte Mängel rügt.

  3. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Mängelrüge noch eine explizite Freigabe, gilt das Arbeitsergebnis mit Ablauf der Frist als uneingeschränkt abgenommen und die Schlussrechnung wird fällig.

§ 10 Stornierung, Absage & Ausfallhonorar
  1. Da nach der Beauftragung Kapazitäten exklusiv für das Projekt des Auftraggebers freigehalten und andere Anfragen abgelehnt werden, berechnet der Auftragnehmer bei einer Absage des Auftrags durch den Kunden folgende Ausfallhonorare:

    • Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin oder innerhalb der ersten 14 Tage nach Auftragserteilung (sofern noch kein Termin feststeht): 20 % des vereinbarten Honorars.

    • Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin: 50 % des vereinbarten Honorars.

    • Ab 3 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. bereits angefallener Fremdkosten.

  2. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

  3. Bei laufenden monatlichen Betreuungsverträgen (Monatskontingente) gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

§ 11 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Rohdaten & Portfolio
  1. Alle Urheberrechte an den erstellten Inhalten (Fotos, Videos, Texte, Grafiken) verbleiben vollumfänglich beim Auftragnehmer.

  2. Nutzungsumfang: Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht, die fertig gestellten Endprodukte für die vereinbarten Zwecke auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen und seiner eigenen Website zu nutzen.

  3. Zusatzlizenzen: Die Nutzung für kostenpflichtige Werbeschaltungen (Bezahlte Anzeigen / Social Media Werbeanzeigen), Printprodukte, TV/Kino, die Weitergabe an Dritte oder der Weiterverkauf bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.

  4. Rohdaten: Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial, Projektdateien wie Schnittprojekte) ist nicht Bestandteil des Vertrages. Sie verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

  5. Eigenwerbung / Portfolio: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke nach deren Erstveröffentlichung durch den Auftraggeber als Referenz für eigene Werbezwecke (z. B. auf der eigenen Website, auf Social-Media-Kanälen oder im Showreel) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 12 Rechte Dritter, Musik, Medien & Freistellung
  1. Von Seiten des Auftragnehmers verwendete Medien (wie z. B. Musik, Stock-Footage, Grafiken oder Audios) werden nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen branchenüblicher Lizenzen ausgewählt und eingesetzt. Eine darüber hinausgehende Sonderprüfung oder absolute Garantie für die Freiheit von Rechten Dritter wird nicht übernommen.

  2. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte an allen von ihm selbst bereitgestellten Materialien (Logos, Musik, Grafiken, Texte, Locations, Personen) besitzt und für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich ist.

  3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen (insbesondere Urheber-, Marken- oder Lizenzrechtsverletzungen) resultieren, es sei denn, den Auftragnehmer trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies schließt die Kosten einer angemessenen rechtlichen Verteidigung mit ein.

§ 13 Haftungsbeschränkung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswertes des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt.

  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen, Serverausfälle oder Sperrungen auf Drittplattformen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube).

§ 14 Höhere Gewalt

Kann der Auftragnehmer aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. schwere Erkrankung, Unwetter/Naturkatastrophen, Strom- oder Netzausfälle, Streik oder behördliche Anordnungen) seine Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, entsteht für den Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch. Die Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.

§ 15 Datenhaltung & Archivierung
  1. Der Auftragnehmer bewahrt das finale Material sowie Projektdaten aus Kulanz für 14 Tage nach Abnahme auf. Eine langfristige Archivierungspflicht besteht nicht.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten unmittelbar nach Ablieferung selbst dauerhaft zu sichern.

§ 16 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (73568 Durlangen / zuständiges Gericht in Schwäbisch Gmünd bzw. Ellwangen).

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780.